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Defensiver Notstand, § 228 BGB – 3
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T fährt für eine „kleine“ Lernsession zu E. Als T aufbrechen möchte, schnappt sich Goldie, Labradordame des E, einen Schuh von T. Sie beginnt, zu knurren und zu kauen. T schleudert ihr seine Habersacktasche auf die Schnauze. Goldie erleidet einen kleinen Kratzer und gibt den Schuh frei.
Einordnung
Defensiver Notstand, § 228 BGB – 3
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