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Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens oder des Grundstückseigentümers bei Detonation einer Weltkriegsbombe
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Unternehmerin U nutzt ihr Grundstück, um Bauschutt zu zerkleinern. Dabei erwischt sie mit dem Zangenbagger ein Betonstück, in dem eine Weltkriegsbombe einbetoniert ist. Durch die ausgelöste Explosion entstehen Schäden am benachbarten Grundstück der G.
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Überhängende Äste – Anspruch auf Beseitigung (§ 910 BGB)?
K und B sind Nachbarn. Auf dem Grundstück des B steht ein großer Nadelbaum, dessen Zweige mehr als 5 Meter auf das Grundstück des K ragen. Von dem Baum fallen - in einem erheblichen, aber ortsüblichen Umfang - Nadeln und Zapfen auf das Grundstück des K herab.
Schwarzkieferfall – Selbsthilferecht des gestörten Nachbarn auch bei Absterben des Baumes
Auf dem Grundstück der A steht eine hohe Schwarzkiefer. Diese ragt mit ihren Zweigen auf das Grundstück des B und stört ihn in der Nutzung seines Gartens. Nachdem B A erfolglos eine Frist zum Zurückschneiden der Kiefer gesetzt hat, schneidet B selbst die Zweige ab.