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Schwarzkieferfall – Selbsthilferecht des gestörten Nachbarn auch bei Absterben des Baumes
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Auf dem Grundstück der A steht eine hohe Schwarzkiefer. Diese ragt mit ihren Zweigen auf das Grundstück des B und stört ihn in der Nutzung seines Gartens. Nachdem B A erfolglos eine Frist zum Zurückschneiden der Kiefer gesetzt hat, schneidet B selbst die Zweige ab.
Einordnung
Schwarzkieferfall – Selbsthilferecht des gestörten Nachbarn auch bei Absterben des Baumes
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Verjährung mit erstmaligem Herüberwachsen
As Fichte ragt seit 2016 in das Grundstück der B. Dadurch ist die Nutzung von Bs Garten beeinträchtigt. 2022 setzt B der A eine Frist, die herum überragenden Äste zu entfernen, die A verstreichen lässt. A beruft sich darauf, dass Bs Abwehranspruch verjährt sei.
Kann der Eigentümer die Beseitigung eines entschuldigten Überbaus verlangen (§ 912 BGB)?
E beauftragt die Architektin A, eine Garage auf ihrem Grundstück zu bauen. Die Bauarbeiten werden von Bauunternehmer U und seinen Gehilfen ausgeführt. Dabei orientieren sich die Gehilfen des U versehentlich nicht am tatsächlichen Verlauf der Grenzsteine, sondern am Zaun, den Nachbarin N nahe der Grenze errichtet hat.