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Wertpapierdepotfall des BGH
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V verspricht Tochter T, ihr etwas zu schenken. V hat eine Vollmacht für das Wertpapierdepot des S. V überträgt einige Inhaberanteilsscheine aus dem Depot des S an T. Aus der Depotmitteilung ergibt sich, dass die Inhaberanteilsscheine aus dem Depot des S stammen, was T nicht liest.
Einordnung
Wertpapierdepotfall des BGH
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Anfängliche Rechtsgrundlosigkeit, § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 (condictio indebiti)
S fährt das Auto des E an. S gibt dem Fahrer D 1.000 € als Schadensersatz (§ 823 Abs. 1 BGB), da er D für den Eigentümer hält. Tatsächlich hatte D das Auto gerade gestohlen.
Erlangtes Etwas bei einer Banküberweisung
K kauft von V ein Grundstück zum Preis von 300.000 €. Er beauftragt seine Bank (B1) mit der Zahlung des Kaufpreises, indem er per Onlinebanking 300.000 € an V überweist. B1 überweist das Geld. Nachdem die Überweisung bei Vs Bank (B2) eingeht, schreibt diese dem V 300.000 € gut.