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§ 29 I: Erwerb
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T kauft von D ohne Erlaubnis zwei Konsumeinheiten Kokain.
Einordnung
§ 29 I: Erwerb
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle

§ 29 I: Sich-Verschaffen
T klaut von D drei Konsumeinheiten Kokain, um dieses über die nächsten Tage verteilt zu konsumieren.

§ 29 I: Besitzen
Bei einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung entdeckt Polizistin P im Blumentopf der T eine Tüte mit 30 Gramm Heroin, die T dort bewusst versteckt hatte. Eine schriftliche Erlaubnis für den Erwerb kann T nicht vorweisen.