Jurafuchs

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Erforderlicher und ausdrücklicher Hinweis fehlt (§ 305 Abs. 2 BGB)

einfach
schwer83 % lösen richtig
7. Mai 2026
7 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

H kauft bei Verkäuferin V eine Waschmaschine für €800 Euro. V legt dem H einen Vertrag vor. Die Vorderseite enthält Angaben zum Modell und zum Preis der Maschine und das Unterschriftenfeld. Auf der Rückseite sind gesondert AGB Klauseln abgedruckt. H unterzeichnet das Formular.

Einordnung

Erforderlicher und ausdrücklicher Hinweis fehlt (§ 305 Abs. 2 BGB)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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