Jurafuchs

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Verhältnis objektives Interesse und wirklicher Wille des Geschäftsführers

einfach
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7. Mai 2026
18 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Hobbygärtner H entscheidet aus einer Laune heraus, dass er seine Blumen nicht mehr gießen möchte, damit diese verrotten. Sein Nachbar N kann nicht nachvollziehen, warum H plötzlich seine schönen Blumen verkümmern lassen will und gießt sie daher für ihn. Dabei beschmutzt er seine Hose.

Einordnung

Verhältnis objektives Interesse und wirklicher Wille des Geschäftsführers

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
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