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Haftungsmaßstab bei Erste-Hilfe-Maßnahmen im Sportunterricht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Schüler K bricht im Sportunterricht zusammen und wird bewusstlos. Lehrer L wählt den Notruf, führt aber keine Wiederbelebungsmaßnahmen durch. K erleidet bleibende gesundheitliche Schäden und verlangt Schadensersatz von Bundesland B. K behauptet, er habe mehrere Minuten vor Eintreffen der Rettungskräfte einen Atemstillstand erlitten, sodass Wiederbelebungsmaßnahmen nötig gewesen wären.
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Grundfall 1
Rentner R überfährt den bemitleidenswerten B. B verliert seinen rechten Arm, eine Behandlung ist nicht erforderlich.
Grundfall 2
Der nunmehr einarmige B wird nochmal von Rentner R überfahren. Dieses mal verliert er zum Glück nicht auch noch seinen linken Arm. Er erleidet aber einen schmerzhaften offenen Bruch, den er von Chirurg C für €5.000 operieren lässt.