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Rechtsschutzbedürfnis / Zwangsvollstreckung „droht“ / ab Erlass des Titels
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
G verklagt S auf Zahlung von €1.000. Das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt. Nach der Urteilsverkündung übergibt S dem G noch im Gerichtssaal €1.000 in bar. S befürchtet, dass G trotzdem vollstrecken will.
Einordnung
Rechtsschutzbedürfnis / Zwangsvollstreckung „droht“ / ab Erlass des Titels
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Rechtsschutzbedürfnis / Zwangsvollstreckung „droht“ / Beendigung mit vollständiger Auskehr des Erlöses
G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €50.000. G und S vereinbaren dann, dass S die Schulden nicht bezahlen muss. Als S einige Tage später nach Hause kommt, muss er feststellen, dass sein Auto gepfändet und versteigert worden ist. Der Erlös ist noch nicht an G ausgezahlt.

Ausschlagung und Annahme – Ausschlagung der testamentarischen Erbeinsetzung (Fall)
Erblasserin E ist vor drei Wochen verstorben. In ihrem Testament hatte sie ihren einzigen Sohn S als Alleinerben eingesetzt. Außerdem hatte E ihrem Geliebten G ihr teures Ferienhaus auf Mallorca vermacht.