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Rechtsschutzbedürfnis / Zwangsvollstreckung „droht“ / ab Erlass des Titels

einfach
schwer71 % lösen richtig
7. Mai 2026
17 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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G verklagt S auf Zahlung von €1.000. Das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt. Nach der Urteilsverkündung übergibt S dem G noch im Gerichtssaal €1.000 in bar. S befürchtet, dass G trotzdem vollstrecken will.

Einordnung

Rechtsschutzbedürfnis / Zwangsvollstreckung „droht“ / ab Erlass des Titels

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