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Taschengeldanspruch (Fall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
F und M sind verheiratet und haben keine Kinder. F wurde zur Partnerin in einer renommierten Großkanzlei ernannt und erzielt ein hohes Einkommen. Der vermögenslose M hat daraufhin seinen Job gekündigt, um sich ganz seinem Hobby, dem Segeln, zu widmen. Den Kaufpreis für sein Segelboot hat er bei G bislang nicht bezahlt.
Einordnung
Taschengeldanspruch (Fall)
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Ansprüche bei Verletzung eines unterhaltspflichtigen Ehegatten (Fall)
M und F sind miteinander verheiratet. Während F in Vollzeit arbeitet, kümmert sich M um die Haushaltsführung. Da M bei einem von A schuldhaft herbeigeführten Autounfall schwer verletzt wurde, musste er mehrere Monate im Krankenhaus behandelt werden. In dieser Zeit hat F eine Haushaltshilfe für €450 monatlich eingestellt.
Eheliches Unterhaltsrecht – Zuvielleistung (Fall)
F und M sind verheiratet und haben keine Kinder. F wurde zur Partnerin in einer renommierten Großkanzlei ernannt und erzielt ein hohes Einkommen. M hat sich stets auf die Berufstätigkeit seiner Frau verlassen und daher keinen Job. Trotzdem überlässt er auch die Haushaltsführung seiner Frau.