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Eheliches Unterhaltsrecht – Zuvielleistung (Fall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
F und M sind verheiratet und haben keine Kinder. F wurde zur Partnerin in einer renommierten Großkanzlei ernannt und erzielt ein hohes Einkommen. M hat sich stets auf die Berufstätigkeit seiner Frau verlassen und daher keinen Job. Trotzdem überlässt er auch die Haushaltsführung seiner Frau.
Einordnung
Eheliches Unterhaltsrecht – Zuvielleistung (Fall)
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