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Ermessensreduzierung auf Null
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Polizistin P beobachtet einen homophoben Angriff auf der Pride-Parade, der in körperliche Gewalt ausartet. Weil P eigentlich lieber Mittagspause machen möchte, überlegt sie, ob sie überhaupt zum einschreiten verpflichtet ist.
Einordnung
Ermessensreduzierung auf Null
Lösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab
Diese 3 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. Grundsätzlich sehen die gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen ein Entschließungs- und Auswahlermessen der Behörden vor.
2. Der Polizei steht es immer frei, ihr Entschließungsermessen dahingehend auszuüben, nicht tätig zu werden.
3. Hier liegt ein Fall der Ermessensreduzierung auf Null vor. P muss eingreifen.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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