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Rechtsmittelwechsel nach Einlegung der Berufung
einfach
schwer0 % lösen richtig
4. September 2026
14 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheAnna wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung vom AG Köln verurteilt. Ihr Verteidiger (V) legt hier form- und fristgerecht Berufung ein. Das AG leitet die Akten an das für die Berufung zuständige LG Köln weiter. V schickt einen Schriftsatz an das LG Köln. Er wolle nun doch lieber Revision einlegen.
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