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Klassischer Eingriff: Legislative
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der Bundestag B erlässt zum Gesundheitsschutz das Nichtrauchergesetz. Dieses verbietet das Rauchen auf allen öffentlichen Plätzen. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld geahndet werden. Leidenschaftlicher Raucher R fühlt sich davon beeinträchtigt.
Einordnung
Klassischer Eingriff: Legislative
Lösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab
Diese 3 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. Der klassische Eingriffsbegriff meint jede Beeinträchtigung, die final und unmittelbar durch einen staatlichen Rechtsakt mit Befehl und Zwang zu einer Verkürzung grundrechtlicher Freiheiten führt.
2. Die Legislative kann durch Verwaltungsakte in die Grundrechte eingreifen.
3. Greift das Nichtrauchergesetz als klassischer Eingriff in Rs allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ein?
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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