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Versammlungsauflösung wegen Störungen durch Dritte
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Bei einer Demo der rechten Partei R tauchen plötzlich linke Gegendemonstranten auf. Es bestehen konkrete, tatsächliche Anhaltspunkte für gegen R gerichtete Angriffe. Zeit, um ausreichend polizeiliche Verstärkung anzufordern und bereitzustellen, bleibt nicht, sodass die zuständige Behörde die Versammlung der R auflöst. R hält die Auflösung für rechtswidrig.
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