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Vertretung beim Strafantrag durch unzuständigen Betreuer

einfach
schwer73 % lösen richtig
7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A wird wegen Computerbetrugs (§ 263a StGB) verurteilt, da er unberechtigt Geld vom Konto seiner geschäftsunfähigen Mutter abhob. Deren für die Gesundheits- und Vermögenssorge, nicht aber die Personensorge bestellte Betreuerin B hatte den Strafantrag gestellt (§§ 263 Abs. 4, 247 StGB).

Einordnung

Vertretung beim Strafantrag durch unzuständigen Betreuer

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