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Voraussetzungen der Abtretung – Forderungsinhaberschaft des Zedenten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Schuldner S schuldet Gläubigerin G und Kredithai K jeweils €100. Da S noch eine Forderung in Höhe von €100 gegen Mieterin M zusteht, tritt er diese wirksam an G ab. Auch K will sein Geld. Deswegen tritt S die Forderung gegen M nochmals an K ab. Von der Abtretung an G erzählt er K nichts.
Einordnung
Voraussetzungen der Abtretung – Forderungsinhaberschaft des Zedenten
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