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Vereinbarung „keine Vorschäden“ / Leiche als Vorschaden
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K kauft von V einen gebrauchten Porsche. Im Kaufvertrag ist der Pkw „ohne Vorschäden“ beschrieben. Nach Übergabe stellt sich heraus, dass sich in dem Pkw über eine Zeit von 4 Wochen bei einer Außentemperatur von 18 Grad eine Leiche befand und dabei Leichenflüssigkeit austrat, sodass die gesamte Innenbekleidung ausgetauscht werden musste.
Einordnung
Vereinbarung „keine Vorschäden“ / Leiche als Vorschaden
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