Jurafuchs

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Aussetzung nach § 221 StGB – subjektiver Tatbestand

einfach
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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

T bemerkt, dass sein zweijähriger Sohn O seit dem 14.12.2019 kränklich und appetitlos ist und fortwährend an Gewicht verliert. Am 19./20.12.2019 versucht O noch erfolglos, die ihm von T angebotene Trinkflasche zu halten. Am 21.12.2019 versucht er dies nicht mehr. Da T seinen weit entfernt wohnenden Freund besuchen möchte, aber keine Betreuung für O findet, lässt er O vom 22. bis 24.12. in der Wohnung allein. Dass sich Os geschwächter Zustand verschlimmern würde, ist T bewusst.

Einordnung

Aussetzung nach § 221 StGB – subjektiver Tatbestand

Wie funktioniert Jurafuchs?

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