4,7(11.119 mal geöffnet in Jurafuchs)
Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 Abs. 1 Var. 2 StGB: Rohe Misshandlung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T ist auf seine achtjährige Tochter O eifersüchtig, die ihm seiner Meinung nach seine Frau wegnimmt. Er hat Freude daran, O zu schlagen, ihr an den Haaren zu reißen und mit trockenem Brot den Mund vollzustopfen. Länger andauernde Schmerzen oder Leiden hat O nicht.
Einordnung
Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 Abs. 1 Var. 2 StGB: Rohe Misshandlung
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 Abs. 1 Var. 2 StGB: gefühllose Gesinnung als Voraussetzung der rohen Misshandlung
Der alleinlebende T passt auf seinen Sohn, Säugling O, auf. T behandelt O stets fürsorglich. O beginnt jedoch unaufhörlich zu schreien. Um O nach 30 Minuten endlich zur Ruhe zu bringen, schüttelt T ihn für eine Minute ruckartig. Die dadurch verursachten rotatorischen Kräfte führen zu einer irreparablen Hirnschädigung, die eine Weiterentwicklung der kognitiven Fähigkeiten des Kindes nicht zulässt.
Beteiligung - seelische Misshandlung
Babysitterin T macht sich einen Spaß daraus, den fünfjährigen O durch Geschichten über Ratten und Spinnen in Angstzustände zu versetzen. Dazu stiftet ihr Freund A sie an.