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Verwertung schuldnerfremder Sachen in der Zwangsvollstreckung

einfach
schwer74 % lösen richtig
7. Mai 2026
27 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Schuldner S schuldet Gläubiger G €100. S zahlt nicht. Als G in S‘ Vermögen vollstrecken will, pfändet der Gerichtsvollzieher fälschlicherweise das Eigentum von S‘ Freundin F. Es kommt zur Zwangsversteigerung, bei der Erwerber E Sachen der F für €100 ersteigert. F verlangt den Erlös von G.

Einordnung

Verwertung schuldnerfremder Sachen in der Zwangsvollstreckung

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