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Verwertung schuldnerfremder Sachen in der Zwangsvollstreckung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Schuldner S schuldet Gläubiger G €100. S zahlt nicht. Als G in S‘ Vermögen vollstrecken will, pfändet der Gerichtsvollzieher fälschlicherweise das Eigentum von S‘ Freundin F. Es kommt zur Zwangsversteigerung, bei der Erwerber E Sachen der F für €100 ersteigert. F verlangt den Erlös von G.
Einordnung
Verwertung schuldnerfremder Sachen in der Zwangsvollstreckung
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