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Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (Formerfordernis, bewusstes Abweichen)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Die X-OHG schließt mit H e.K. einen Hausmeisterservice-Vertrag zu einem monatlichen Preis von €600. Am Tag darauf erhält die X-OHG von H eine E-Mail: „Bestätigung: Hausmeisterservice zu einem monatlichen Preis von €6.000 ab Januar 2022“. H hoffte, bei der X-OHG würde der falsche Betrag nicht auffallen. Die X-OHG reagiert nicht.
Einordnung
Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (Formerfordernis, bewusstes Abweichen)
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Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (Vertreter ohne Vertretungsmacht)
X wurde als Geschäftsführer der Speditions-GmbH abberufen. Er führt dennoch in ihrem Namen Verhandlungen mit der MB-AG über den Kauf von 10 Lkw. Die Parteien einigen sich. Am nächsten Tag geht der Speditions-GmbH ein Bestätigungsschreiben mit dem Inhalt dieser Einigung zu. Das Schreiben geht im Betrieb unter.

Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (vorheriger Widerspruch)
Bäcker B einigt sich mit Landwirtin L über die wöchentliche Lieferung von 50kg Vollkornmehl für €50 für insgesamt sechs Monate. B stellt bei den Verhandlungen klar, dass er mit der Geltung fremder AGB nicht einverstanden ist. L übersendet B ein Bestätigungsschreiben, in der sie auf ihre AGB Bezug nimmt. B wirft das Schreiben weg.