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Irrtum nur bei WE der sachenrechtlichen Einigung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K kauft im Onlineshop des V bewusst ein Rolex-Imitat. Bei dem Versand vergreift V sich jedoch, sodass K statt des Imitats eine echte Rolex erhält. K bemerkt den Irrtum nicht. Er freut sich einfach über die gute Qualität des vermeintlichen Imitats.
Einordnung
Irrtum nur bei WE der sachenrechtlichen Einigung
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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Eigenschaftsirrtum (Nur Anfechtbarkeit des Verpflichtungsgeschäfts)
V lässt Antiquitätenhändler A eine alte Vase begutachten. A hält die Vase für wertlos. V verkauft und übereignet die Vase für €10 an A. Was beide nicht wissen: In Wahrheit ist die Vase antik und wertvoll. Als V davon erfährt, erklärt er die Anfechtung.
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