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Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts bei schlafendem Schöffen?
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheEinordnung
Ein drei Monate andauernder Prozess muss aufgrund eines bei der Anklageverlesung schlafenden Schöffen komplett wiederholt werden – dies hat nun der BGH entschieden. Damit war das Gericht bei einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung nicht ordnungsgemäß besetzt. Somit liegt ein absoluter Revisionsgrund vor.
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