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Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts bei schlafendem Schöffen?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Während der Staatsanwalt die Anklage verliest, hat Schöffe S die Augen zu und den Mund geöffnet. Verteidiger V weist Richter R darauf hin. R erwidert, dass S wach sei. S reagiert nicht. Erst als sich die anderen Richter zu S wenden, öffnet S die Augen. Er benötigt einen Moment, um sich zu sammeln. Die Verlesung der Anklage wird nicht wiederholt. Das LG verurteilt den Angeklagten A.
Einordnung
Ein drei Monate andauernder Prozess muss aufgrund eines bei der Anklageverlesung schlafenden Schöffen komplett wiederholt werden – dies hat nun der BGH entschieden. Damit war das Gericht bei einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung nicht ordnungsgemäß besetzt. Somit liegt ein absoluter Revisionsgrund vor.
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Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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