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Obersatz § 113 Abs. 5 VwGO – Einführungsfall 1

einfach
schwer84 % lösen richtig
7. Mai 2026
14 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Gs ordnungsgemäßer Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Gaststätte wird von der zuständigen Behörde B abgelehnt. B meint, G besäße nicht die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 4 GastG), weil er in seiner letzten Kneipe Alkohol an 12-Jährige ausgeschenkt hat. G erhebt Verpflichtungsklage.

Einordnung

Obersatz § 113 Abs. 5 VwGO – Einführungsfall 1

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