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Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Sachbeschädigung?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T wirft von einer Autobahnbrücke Steinchen auf das fahrende Auto des O. Er hält es aufgrund der Steingröße nicht für möglich, dass die Frontscheibe zersplittern oder O die Kontrolle über das Auto verlieren könnte. T trifft, wie gewollt, nur das Autodach und verursacht einen erheblichen Sachschaden. O fährt uneingeschränkt weiter.
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