Dingliche Ansprüche : 217 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 217 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Dingliche Ansprüche für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Dingliche Ansprüche
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Dingliche Ansprüche wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Gutgläubiger, lastenfreier Erwerb (§ 936 BGB) – Vermieterpfandrecht
V vermietet M eine Wohnung. M ist mit der Miete im Rückstand. M hat zwei Couches in seiner Wohnung: eine Luxuscouch und eine gewöhnliche Couch. Die Luxuscouch veräußert M an Kaufmann K. K, der weiß, dass M zur Miete wohnt, holt die Couch am selben Tag ab.
Kettenauflassung
V verkauft sein Grundstück an K und lässt es an diesen auf. K wird nicht in das Grundbuch eingetragen. K hat finanzielle Schwierigkeiten und verkauft das Grundstück an E und lässt es an diesen auf. E wird als Eigentümer eingetragen.
Recht zum Besitz? - gutgläubiger Ersterwerb des Anwartschaftsrechts
L leiht sich von ihrer Freundin E deren Ausgabe von „Der Untergang“. L veräußert und übergibt dieses an den gutgläubigen K, behält sich das Eigentum aber bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Noch vor Zahlung des vollen Kaufpreises erfährt E davon und verlangt das Buch von K heraus.

Gutgläubiger Zweiterwerb vom Nichtberechtigten
E leiht sich von L deren Ausgabe von „Jurafuchs – Die Rückkehr der Prüfungsergebnisse“, die L unter Eigentumsvorbehalt von B erworben hat. Da E nun dringend Geld braucht, einigt sie sich mit dem gutgläubigen G darauf, dass sie ihm „ihr“ Anwartschaftsrecht an dem Buch überträgt und übergibt ihm das Buch.
Gutgläubiger Ersterwerb der Vormerkung – Bewilligung durch Nichtberechtigten
K und V schließen einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über ein Grundstück. V bewilligt K zudem eine Vormerkung, die in das Grundbuch eingetragen wird. Tatsächlich ist V nicht Eigentümer des Grundstücks, auch wenn ihn das Grundbuch als solchen ausweist. K ist gutgläubig.
Fremdbesitzerexzess § 991 Abs. 2 BGB ➔Beispiel
Tierhändler T leiht G 10 Welpen. G ist zeitweise geschäftsunfähig. In einem „klaren Moment“ gibt G die Welpen bei Zoowärterin Z gegen Entgelt in Verwahrung. Z platziert die Welpen neben den Krokodilen und lässt aus Unachtsamkeit die Tür offen. Die Krokodile freuen sich über den Snack.
Die neuesten Fälle zum Thema Dingliche Ansprüche
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Dingliche Ansprüche wurden von der Jurafuchs-Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Fremdbesitzerexzess § 991 Abs. 2 BGB ➔Beispiel
Tierhändler T leiht G 10 Welpen. G ist zeitweise geschäftsunfähig. In einem „klaren Moment“ gibt G die Welpen bei Zoowärterin Z gegen Entgelt in Verwahrung. Z platziert die Welpen neben den Krokodilen und lässt aus Unachtsamkeit die Tür offen. Die Krokodile freuen sich über den Snack.

Bedürfnis der Verkehrsfähigkeit der Vormerkung – Beispiel: Kettenveräußerung
V verkauft sein Grundstück an K und lässt es an K auf. Zur Sicherung des Auflassungsanspruchs wird für K eine Vormerkung bestellt. Wegen finanzieller Schwierigkeiten verkauft K das Grundstück an E und tritt ihm seinen Auflassungsanspruch ab.

Gutgläubiger Zweiterwerb - Unwirksam bestellte Vormerkung (fehlende Bewilligung, fehlende Berechtigung)
K und V einigten sich über einen Grundstückskauf. Zugunsten des K wurde eine Auflassungsvormerkung eingetragen. K wusste von Anfang an, dass V nicht Eigentümer des Grundstücks war, sondern E. K tritt nun seinen Eigentumsverschaffungsanspruch an den gutgläubigen G ab.

Gutgläubiger Ersterwerb der Vormerkung bei Eintragung aufgrund einstweiliger Verfügung?
K und V schließen einen wirksamen Grundstückskaufvertrag. Aufgrund einstweiliger Verfügung erfolgt die Eintragung einer Vormerkung zugunsten des K ins Grundbuch. Tatsächlich ist V nicht Eigentümer des Grundstücks, auch wenn ihn das Grundbuch als solchen ausweist. K ist gutgläubig hinsichtlich Vs Berechtigung.
Gutgläubiger Ersterwerb der Vormerkung – Bewilligung durch Nichtberechtigten
K und V schließen einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über ein Grundstück. V bewilligt K zudem eine Vormerkung, die in das Grundbuch eingetragen wird. Tatsächlich ist V nicht Eigentümer des Grundstücks, auch wenn ihn das Grundbuch als solchen ausweist. K ist gutgläubig.
Gutgläubiger Ersterwerb der Vormerkung, wenn Forderung nicht besteht?
K und V schließen einen Kaufvertrag über ein Grundstück, ohne ihn notariell beurkunden zu lassen. V bewilligt K zudem eine Vormerkung, die in das Grundbuch eingetragen wird. Ks Freundin zweifelt daran, dass K die Vormerkung erworben hat. K ist verwirrt.
Dingliche Ansprüche : Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten
Auf Jurafuchs Wissen findest du Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu den nachfolgenden Rechtsgebieten.
Teste dein Wissen zu Dingliche Ansprüche in 5 min