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Gesetzlicher Eigentumserwerb: 18 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 18 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Gesetzlicher Eigentumserwerb für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Jurafuchs Illustration Jungbullenfall (BGH, Urt. v. 11.01.1971 = BGHZ 55, 176): Dieb D stiehlt dem Bauern K zwei Jungbullen und veräußert diese B. B schlachtet die Tiere und verarbeitet das Fleisch zu Wurst.
Materielles Zivilrecht › Dingliche Ansprüche

Jungbullenfall (BGH, Urt. v. 11.01.1971 = BGHZ 55, 176): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Der Jungbullen-Fall ist seit der Entscheidung des BGH im Jahr 1971 ein absoluter Klausur- und Examensklassiker, der jedem bekannt sein muss. Ein Dieb stiehlt einem Bauern zwei Jungbullen und verkauft sie an einen gutgläubigen Fleischfabrikanten, der die Jungbullen zu Dosenfleisch verarbeitet. Der Bauer will nun gegen den Fleischfabrikanten Ansprüche geltend machen. Die Entscheidung befasst sich zentral mit Rechtsproblemen des Sachenrechts und des Bereicherungsrechts. Insbesondere geht es um den sogenannten Vorrang der Leistungsbeziehungen im Rahmen der Kondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB).

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Einbau-Fall

Baustoffhändlerin H liefert Bauunternehmer U Baumaterial unter Eigentumsvorbehalt. Noch vor Zahlung baut U dieses in das Grundstück des G ein. Mit G hat U einen Werkvertrag. U fällt in Insolvenz. Händler H verlangt nun das Geld von G.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Abwandlung: Zulassungsbescheinigung II

A kauft von B dessen altes Wohnmobil, um damit auf eine Europareise zu gehen. Am 01.08. übergibt und übereignet B das Wohnmobil an A. Die Zulassungsbescheinigung II kann er A nicht aushändigen, weil er diese dem W als Sicherheit für einen Kredit verpfändet hat.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Abwandlung: Übergang des Eigentums an Schuldurkunde

A engagiert T am 15.08. als Traurednerin. Um Ts Forderung abzusichern, stellt A der T am 17.08. eine unterschriebene „Zahlungsverpflichtung gegenüber T am 01.10.“ in Höhe von € 500, die sie ihr am 19.08. übergibt. Am 01.09. tritt T die Honorarforderung an Z ab (§ 398 S. 1 BGB), behält aber die „Zahlungsverpflichtung“.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Wertersatz & Eingriffskondiktion

Handwerkerin H ist aktuell dabei, die Fenster ihres Hauses zu erneuern. In ihrem Lager befinden sich außerdem Fenster, die der A gehören. H vergreift sich und baut aus Versehen die Fenster der A in ihrem Haus ein.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Abwandlung: Ausgleichsanspruch bei Miteigentum

G und L organisieren eine Party. Zu diesem Zweck bereiten sie auch eine Bowle vor. G schüttet dazu eine 1l-Flasche Sekt (Wert: €4), der ihr gehört, in eine Schale. L füllt die Schale dann mit ihr gehörenden 2l-Orangensaft (Wert: €1) auf.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Abwandlung: Ausgleichsanspruch bei den §§ 946, 947 BGB

D entwendet aus dem Lager der Unternehmerin U mehrere mittelalterliche Steine (Wert: €500). Mit den Steinen baut er eine Mauer auf seinem Grundstück (Wert: € 100.000). Mit der Mauer hat das Grundstück nun einen Verkehrswert i.H.v. € 100.750.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Grundfall: Ausgleichsanspruch

Der verarmte K stiehlt dem S einen Marmorblock (Wert: €100) und meißelt daraus eine Statue der Göttin Justitia (Wert: €250). S findet die Statue grässlich und will von K eine Entschädigung für den Marmor.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Grundfall: Verarbeitung

Der verarmte K stiehlt dem S einen Marmorblock (Wert: €100) und meißelt daraus eine Statue der Göttin Justitia (Wert: €250). S spürt K auf und meint, die Statue gehöre ihm.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Grundfall: Vermischung (§ 948 BGB)

G und L organisieren eine Party. Zu diesem Zweck bereiten sie auch eine Bowle vor. G schüttet dazu eine Flasche Sekt (Wert: €4), der ihr gehört in eine Schale. L füllt die Schale dann mit ihr gehörendem Orangensaft (Wert: €1) auf.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Abwandlung: Fahrnisverbindung - Alleineigentum (§ 947 Abs. 2 BGB)

E ist Eigentümerin eines automatischen Luftentfeuchters. Designer D stört sich an der „scheußlichen Optik“ der Maschine und ummantelt sie – aus rein ästhetischen Gründen - durch Verschweißen untrennbar mit einer Hülle.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Grundfall: Fahrnisverbindung - Miteigentum (§ 947 Abs. 1 BGB)

E ist Eigentümerin eines Holzrahmens (Wert: 20 €) ihre Mitunternehmerin M ist Eigentümerin einer Glasscheibe (Wert: 30 €). Die Glasscheibe wird nun fest mit dem Holzrahmen verbunden, wodurch ein Herauslösen aus dem Rahmen unmöglich wird.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Grundfall: Ersitzung

Comicfan C besitzt die Originalausgabe des ersten „Enten-Krimi“. Dieb D stiehlt diese und veräußert sie an Sammlerin S. S glaubt, D sei der Eigentümer. S stellt die Ausgabe in ihrem Comic-Museum auf. 12 Jahre später entdeckt C diese zufällig. Er fragt sich, ob sie ihm noch gehöre.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Solaranlagen

Klimaaktivistin P pachtet von E ein Grundstück, auf dem sie für die Dauer der Pachtzeit von 5 Jahren eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung errichtet. E meint, er sei Eigentümer der Photovoltaikanlage geworden.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Windkraftanlage

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Zivilrecht › Sachenrecht

Scheinbestandteile

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Zivilrecht › Sachenrecht

Garten-Öltank als wesentlicher Wohnhausbestandteil

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Zivilrecht › Sachenrecht

Grundfall: Verbindung

E ist Eigentümer eines unbebauten Grundstücks, auf dem er dauerhaft eine mittelalterliche Mauer errichten möchte. Er beauftragt Unternehmerin U mit der Errichtung. U errichtet ein Fundament und baut die Mauer mit mittelalterlichen Steinen aus ihrem Lager.