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Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Eine Leitung des A ist defekt, wodurch fortwährend kohlenwasserstoffhaltige Flüssigkeit auf das Grundstück des Nachbarn N läuft. Das Erdreich des N wird verseucht. Den Defekt hat A nicht zu vertreten. Die Abtragung des Erdreiches ist nur möglich, indem Ns geliebte Julietrosen zerstört werden.
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Rechtsfolgen des Beseitigungsanspruchs
Arbeiterin A und Bonze B sind Nachbarn. B hat in seinem Garten ein Tennisfeld, A nur eine große Pappel. Die Wurzeln der Pappel wachsen in das Grundstück des B hinein und verursachen große Verwölbungen des Bodenbelags auf dem Tennisfeld. Um die Wurzeln zu entfernen, müsste zunächst der Bodenbelag entfernt werden.
Grundfall: Unterlassungsanspruch
S wirft seinem Nachbarn N ständig Müll in den Garten. Weil N keinen Streit möchte, räumt er diesen einfach selbst weg. Irgendwann reicht es ihm aber und er verlangt von S sowohl die Beseitigung als auch die zukünftige Unterlassung.