Jurafuchs

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Gutgläubiger Erwerb nach §§ 929 S. 2, 932 Abs. 1 S. 2 BGB

einfach
schwer74 % lösen richtig
7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

V vermietet M ein Fahrrad zum Sightseeing. Unterwegs hält D den M auf und behauptet, er sei Eigentümer. D verkauft und übereignet M sodann das Fahrrad. M hält D tatsächlich für den Eigentümer.

Einordnung

Gutgläubiger Erwerb nach §§ 929 S. 2, 932 Abs. 1 S. 2 BGB

Wie funktioniert Jurafuchs?

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