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Prorogation 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Kaufmann K wohnt in Andernach und betreibt in Koblenz einen Laden für Fitnessgeräte. B aus Trier kauft dort ein Laufband für € 11.000. Im Kaufvertrag steht: „Für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist das Amtsgericht Andernach zuständig“. B zahlt den Kaufpreis trotz Mahnung nicht. K möchte Klage erheben.
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Gerichtsstandsvereinbarung nach Streitaufkommen
Der Kläger K aus Köln führt wegen Verzugsschäden in Höhe von €17.000 zunächst außergerichtliche Verhandlungen mit der B-AG (Sitz: Münster). K und B vereinbaren dann schriftlich, dass diese Rechtsstreitigkeit vor dem LG Köln stattfinden soll. K erhebt anschließend dort Klage.
Kammer für Handelssachen: Kläger erhebt Klage vor KfH
Kaufmann K schließt mit Großhändler B einen komplexen Lagervertrag (§ 354 HGB). Die Vertragsabwicklung verläuft jedoch nicht planmäßig. K möchte B auf Schadenersatz in Höhe von €45.000 verklagen.