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Ausdrückliche Drohung: „Unterschreibe, sonst verprügele ich dich“
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Gangster G verlangt von Opfer O die Zahlung von €5.000. Um „rechtlich auf der sicheren Seite“ zu sein, soll O einen Vertrag zum Kauf eines Bleistifts unterzeichnen. G legt O den Vertrag vor und sagt: „Unterschreib, sonst verprügel’ ich dich!“
Einordnung
Ausdrückliche Drohung: „Unterschreibe, sonst verprügele ich dich“
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Androhung der Geltendmachung von Rechten oder Rechtsbehelfen
Ganove G gefällt der elektrische Rasenmäher von Nachbar N. G behauptet, er würde N verklagen, wenn er ihm den Rasenmäher nicht übereigne. Diesen Prozess werde N sicher verlieren. Er müsse dann noch die Gerichtskosten tragen. N ist leichtgläubig und übereignet aus Angst das Gerät.
Anfechtungsgegner bei irrtümlicher Dereliktion
A möchte ein altes Gemälde loswerden. Er geht davon aus, dass es wertlos sei und stellt es vor seinem Haus auf die Straße, falls es jemand haben möchte. B kommt vorbei und nimmt das Gemälde mit. Es stellt sich heraus, dass es sich bei dem Gemälde um einen echten Picasso handelt.