Jurafuchs

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§ 816 Abs. 2 BGB Grundfall

einfach
schwer70 % lösen richtig
7. Mai 2026
20 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

S schließt mit A einen Kaufvertrag über einen Kühlschrank für €700. Den Kaufpreis soll S später begleichen. Die Kaufpreisforderung tritt A aber an N ab. In Unkenntnis der Abtretung leistet S an den alten Gläubiger A statt an den neuen Gläubiger N. Muss A die €700 herausgeben?

Einordnung

§ 816 Abs. 2 BGB Grundfall

Wie funktioniert Jurafuchs?

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