Jurafuchs

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Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG

einfach
schwer74 % lösen richtig
7. Mai 2026
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

A will ein besonderes Glücksspiel gewerblich betreiben. Das gewerbliche Betreiben dieses Glücksspiels ist gesetzlich untersagt und strafbar. Auf Antrag erteilt die zuständige Behörde B der A dennoch eine Erlaubnis, das Spiel gewerblich zu betreiben. A möchte sicher wissen, ob diese Erlaubnis wirksam ist.

Einordnung

Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG

Wie funktioniert Jurafuchs?

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