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Vertiefungsfall: Nichtigkeit gem. § 44 Abs. 1 VwVfG

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

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Die baden-württembergische Gemeinde G erteilt S eine Erlaubnis zum Betrieb einer Spielbank. Zuständig ist nach § 47 Abs. 4 S. 1 LGlüG das baden-württembergische Innenministerium. S fragt sich, ob die Erlaubnis dennoch wirksam ist und sie die Spielbank betreiben kann.

Einordnung

Vertiefungsfall: Nichtigkeit gem. § 44 Abs. 1 VwVfG

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