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Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen – § 98 Abs. 2 S. 2 StPO analog, Erledigung

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer83 % lösen richtig
7. Mai 2026
9 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Der schöne S wird zulässigerweise von der Polizistin P vorläufig festgenommen (§ 127 Abs. 2 StPO). Bei der Festnahme greift P dem S aber absichtlich in den Schritt. S will dagegen vorgehen.

Einordnung

Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen – § 98 Abs. 2 S. 2 StPO analog, Erledigung

Wie funktioniert Jurafuchs?

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