4,6(8.064 mal geöffnet in Jurafuchs)
Schuldbeitritt: § 401 BGB analog
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Um die Kreditforderung des G gegen S abzusichern, tritt S2 der Schuld des S bei. Die Forderung gegen S tritt G an die Dritte D ab.
Einordnung
Schuldbeitritt: § 401 BGB analog
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Gutgläubiger Zweiterwerb der Buchgrundschuld
G ist fälschlicherweise als Gläubiger einer tatsächlich nicht bestehenden Grundschuld am Grundstück des E im Grundbuch eingetragen. G überträgt die Grundschuld an Interessent I.

Schuldbeitritt: Unwirksamkeit des Schuldbeitritts - kein gutgläubiger Forderungserwerb
Um die Kreditforderung des G gegen S abzusichern, tritt S2 der Schuld des S bei. Kurz darauf ficht S2 seine Beitrittserklärung wirksam an. Nichtsdestotrotz tritt G die Forderungen gegen S und S2 an den Dritten D ab. Von der Anfechtung weiß D nichts. S ist zahlungsunfähig.