4,9(20.370 mal geöffnet in Jurafuchs)
Gesetzliche Fiktion der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 2 VwVfG) – VA kommt VOR Ablauf der 4-Tage-Frist beim Adressaten ankommt.
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Unternehmerin U beantragt für ihren Freizeitpark bei der zuständigen Behörde eine Baugenehmigung für den Bau einer weiteren Achterbahn. Behördenmitarbeiter B gibt die Genehmigung ebenfalls am 06.04. bei der Post auf. Die Genehmigung geht der U am nächsten Tag zu.
Einordnung
Gesetzliche Fiktion der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 2 VwVfG) – VA kommt VOR Ablauf der 4-Tage-Frist beim Adressaten ankommt.
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Gesetzliche Fiktion der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 2 VwVfG) – VA kommt NACH Ablauf der 4-Tage-Frist beim Adressaten an
Unternehmerin U beantragt wiederum eine Baugenehmigung für den Bau noch einer dritten Achterbahn für ihren Freizeitpark bei der zuständigen Behörde. Behördenmitarbeiter B gibt auch diese Genehmigung am 06.04.2020 bei der Post auf. Die Genehmigung geht der U am 14.04.2020 zu.
Standardfall: "Normale" Bekanntmachung, obwohl gesetzlich die förmliche Zustellung vorgeschrieben
Studentin S stellt bei der zuständigen Behörde einen BAföG-Antrag. Diesem Antrag wird jedoch nicht entsprochen. Daraufhin legt S Widerspruch ein. Die Behörde hilft dem Widerspruch nicht ab und schickt S den Widerspruchsbescheid per einfacher Post.