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Allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG – Taubenfüttern im Park

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer94 % lösen richtig
7. Mai 2026
5 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Tierliebhaber T füttert bei seinen sonntäglichen Spaziergängen immer die Tauben im Englischen Garten der Stadt M. Der Stadtrat beschließt nun das Taubenfüttern im gesamten Stadtgebiet vollständig zu verbieten. T fühlt sich hierdurch in seinen Grundrechten beeinträchtigt.

Einordnung

Allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG – Taubenfüttern im Park

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