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GoA-Anspruch bei Selbstaufopferung im Straßenverkehr? (§ 17 Abs. 3 StVG) II
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A befährt im Jahr 2021 mit seinem Auto eine ruhige und übersichtliche Landstraße. A fährt vorschriftsmäßig 50 km/h. Plötzlich gerät der 9-jährige Radfahrer R unverschuldet und für A unvorhersehbar, auf As Fahrbahn. A reißt das Steuer seines Wagens herum und prallt gegen einen Baum.
Einordnung
GoA-Anspruch bei Selbstaufopferung im Straßenverkehr? (§ 17 Abs. 3 StVG) II
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Mehrere Personen sind zur einer Leistung verpflichtet
A und B werden als Gesamtschuldner verurteilt, an C Schadensersatz aus § 823 Abs. 1 BGB in Höhe von € 2.000 zu leisten. A möchte den B, der in finanziellen Schwierigkeiten ist, schonen und zahlt die gesamte Summe an C. Später verlangt A von B Zahlung von € 1.000.
Leistender ist sich nicht bewusst, auf eine fremde Schuld zu bezahlen
A glaubt, sein Hund habe O gebissen. A ersetzt O die Heilbehandlungskosten. Tatsächlich hat aber der Hund des B den O gebissen. A möchte bei B Regress nehmen. Er ändert nachträglich seine Tilgungsbestimmung dahingehend, auf Bs Schuld leisten zu wollen.