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Wahlarzt-Fall (Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Patient P muss an der Hand operiert werden und schließt explizit mit Chefärztin C einen Behandlungsvertrag. Allerdings führt Oberarzt O die Operation durch. Trotz Beachtung aller Regeln der Kunst erleidet P einen Folgeschaden. C hätte die Operation nicht besser durchführen können.
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„Malen auf Autos“ (verschuldensunfähig und Aufsichtspflichtverletzung
Der fünfeinhalbjährige S wird von seiner alleinerziehenden Mutter M auf den Spielplatz vor dem Wohnkomplex geschickt, in dem sie leben. Nach 2 Stunden wird S langweilig und er beginnt geparkte Autos mit Steinen zu "bemalen". Dabei entsteht auch ein Lackschaden am Wagen des N.
Zündel-Fall (beschränkt schuldfähig und keine Aufsichtspflichtverletzung)
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