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Ein-Mann-Demonstration
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V ist verärgert, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender die Champions League nicht übertragen. Er will dagegen allein in der Eingangshalle der ZDF-Zentrale demonstrieren, was ihm vom ZDF versagt wird. V sieht seine Versammlungsfreiheit verletzt.
Einordnung
Ein-Mann-Demonstration
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Faktischer Eingriff in Versammlungsfreiheit durch Tiefflug eines Tornados – Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG
Wegen mehrtägiger gewalttätiger Großdemonstrationen machen Kampfflugzeuge der Bundeswehr zur Unterstützung der Polizei Fotos der Umgebung, um Gefahren frühzeitig zu erkennen. Dafür fliegt ein Jet in nur 114 m Höhe über ein Unterkunfts-Camp, in dem sich Demonstrantin D aufhält.
Örtliche Zusammenkunft (3): virtuelle Zusammenkünfte z. B. Online-Demo mit DoS (-)
A (Berlin), B (Köln) und C (Frankfurt) verabreden sich im Internet zu einer "Online-Demo gegen Überwachung". A will dabei die Berliner Polizei hacken. Diese hat von dem Plan Wind bekommen und nimmt A kurzerhand fest. A beruft sich auf seine Versammlungsfreiheit.