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Rechtsbehelfsbelehrung – Hinweis auf deutsche Sprache der Klage erforderlich?

Besonders examenstauglich 2. Examen
einfach
schwer68 % lösen richtig
8. Mai 2026
6 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Gegen den afghanischen Staatsangehörigen A ergeht ein Bescheid, mit dem sein Asylantrag abgelehnt wird. Die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung enthält den Zusatz, dass eine dagegen gerichtete Klage „in deutscher Sprache abgefasst“ sein muss. Drei Wochen später erhebt A Klage.

Einordnung

Rechtsbehelfsbelehrung – Hinweis auf deutsche Sprache der Klage erforderlich?

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