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Stellung des Hypothekar nach Eintragung der Hypothek vor Entstehung der Forderung oder vor Briefübergabe
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Zur Sicherung eines Darlehens wird zugunsten des A das Grundstück des B mit einer Briefhypothek belastet. Am 02.01. wird die Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Am 05.01. erhält A den Hypothekenbrief von B.
Einordnung
Stellung des Hypothekar nach Eintragung der Hypothek vor Entstehung der Forderung oder vor Briefübergabe
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