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Abwandlung: Fahrnisverbindung - kein wesentlicher Bestandteil
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A kauft bei W einen Austauschmotor, den sie in ihren PKW einbaut. W und A vereinbaren, dass A erst nach Zahlung sämtlicher Kaufpreisraten Eigentum am Motor erwerben soll. A bezahlt trotz mehrmaliger Fristsetzung ihre Raten nicht. W tritt vom Vertrag zurück und verlangt den Motor heraus.
Einordnung
Abwandlung: Fahrnisverbindung - kein wesentlicher Bestandteil
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Grundfall: Vermischung (§ 948 BGB)
G und L organisieren eine Party. Zu diesem Zweck bereiten sie auch eine Bowle vor. G schüttet dazu eine Flasche Sekt (Wert: €4), der ihr gehört in eine Schale. L füllt die Schale dann mit ihr gehörendem Orangensaft (Wert: €1) auf.
Vermischung: Benzin in halb vollen Tank
Um den steigenden Benzinpreisen zu entgehen, stiehlt A den 25l-Benzinkanister aus dem Schuppen des B. Sie füllt den Sprit (Wert: € 50) in ihren Tank. Von einer früheren Tankfüllung befinden sich darin ebenfalls noch 25 l (damals Wert: € 40).