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Renvoi Fall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
2007 schließen A aus X und B aus Deutschland einen Kaufvertrag über eine Uhr. B übereignet A die Uhr in Deutschland. Zu diesem Zeitpunkt war B geschäftsunfähig. Heute ist die Uhr bei A in X.
(Nach dem IPR von X unterliegen Fragen über Rechte an einer Sache dem Recht des Landes, in dem die Sache übereignet wurde.)
Einordnung
Renvoi Fall
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Verordnungsautonome Auslegung der Kollisionsverordnungen
2023 gibt der französische Händler F in Deutschland der deutschen Bauunternehmerin B den Auftrag einen Laden zu bauen. Dafür zahlt F €500.000. Als F während des Baus Risse am Haus auffallen, fragt er sich, nach welchem Recht das Vorliegen eines Mangels zu beurteilen ist.

Vorfrage bei der Bestimmung des anzuwendenden Rechts
Der 18-jährige A aus Deutschland verkauft dem 17-jährigen B, der in X lebt, eine Uhr. In X ist man bereits mit 16 voll geschäftsfähig. Ansonsten entspricht es vollständig dem deutschen Recht. A fragt ein deutsches Gericht, ob er von B den Kaufpreis verlangen kann.