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Schwarzarbeit - Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB? (Anwendbarkeit § 817 S. 2 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Zur Ausführung von Elektroarbeiten beauftragt B den Werkunternehmer W. W erteilt B eine Auftragsbestätigung, worin ein Pauschalpreis von € 18.000 angegeben war. €5.000 davon sollten in bar bezahlt werden und nicht auf der Rechnung auftauchen. B zahlt nicht.
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