4,6(48.818 mal geöffnet in Jurafuchs)
Unterlassungsanspruch gegen Trompeten im Reihenhaus (§ 1004 Abs. 1 BGB)?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
M ist Berufs-Musiker. Er übt drei Stunden am Tag und unterrichtet zwei Stunden die Woche den F. Nachbar N (Wohnungseigentümer) ist Gleisbauer. Er arbeitet nachts und schläft tags. Er hört das Trompetenspiel aus dem Dachgeschoss des M leise, aus dem EG des M in schwacher Zimmerlautstärke.
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Blendwirkung einer Photovoltaikanlage – Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB)
Hauseigentümer E installiert auf seinem Dach eine Photovoltaikanlage. Die Reflexion der Sonnenstrahlen blendet den Nachbarn N (ebenfalls Hauseigentümer) an 130 Tagen im Jahr jeweils bis zu 2 Stunden in Haus und Garten.

Besteht eine Duldungspflicht bei ortsüblicher Einwirkung, die mit zumutbaren Mitteln beseitigbar ist (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB)?
Die Werkstatt der W liegt im Stadtkern der Stadt S. Von ihr gehen regelmäßige laute Geräusche des Sägewerks aus, welche besonders Nachbar N stören. In der Gegend gibt es einige vergleichbar störende Handwerksbetriebe. W könnte die Störung durch Schalldämmung reduzieren. Dies ist ihm aber zu teuer (€1.500).