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Haar- und Barterlass der Bundeswehr – verfassungsgemäße Grundlage
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Nach dem Haar- und Barterlass der Bundeswehr muss das Haar männlicher Soldaten am Kopf anliegen oder so kurz sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden. Es darf Uniform- und Hemdkragen nicht berühren. Dies soll einem einheitlichen Auftreten dienen. Soldat S sieht seine Grundrechte verletzt.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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