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Haar- und Barterlass der Bundeswehr – verfassungsgemäße Grundlage

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7. Mai 2026
25 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Nach dem Haar- und Barterlass der Bundeswehr muss das Haar männlicher Soldaten am Kopf anliegen oder so kurz sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden. Es darf Uniform- und Hemdkragen nicht berühren. Dies soll einem einheitlichen Auftreten dienen. Soldat S sieht seine Grundrechte verletzt.

Examen-Relevanz

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen

Examenstreffer Hamburg 2022Examenstreffer Hessen 2023

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