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Verfassungsmäßigkeit des § 28a IfSG
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Infolge der Corona-Pandemie erlässt das zuständige Ministerium in Bayern am 30.11.2020 eine Corona-Verordnung mit Regelungen zu Kontaktbeschränkungen und Gastronomieschließungen, die zum 20.12.2020 außer Kraft tritt. A möchte weiterhin ihre Schwestern treffen und Restaurants besuchen können und klagt.
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